Leistungen und Konditionen
Systemische Therapie und Kostenerstattung
Die Systemische Therapie ist ein durch den Wissenschaftlichen Beirat anerkanntes Verfahren, was jedoch nicht gleichbedeutend mit einer bezahlten Kassenleistung ist. Ob die Kassen ein bestimmtes Therapieverfahren bezahlen, wird gesetzlich (SGB V) durch einen Ausschuss aus Krankenkassen und Leistungserbringern (Gemeinsamer Bundesausschuss), unabhängig vom Wissenschaftlichen Beirat, bestimmt. Der gemeinsame Bundesausschuss stimmte gegen eine Finanzierung durch die Krankenkassen, wodurch die Systemische Therapie vorerst noch eine private therapeutische Leistung ist. In einigen Fällen übernehmen private Krankenkassen die Kosten für eine Systemische Therapie.
Behandlung durch Heilpraktiker
Bitte beachten Sie, dass Behandlungen durch Heilpraktiker derzeit von gesetzlichen Krankenkassen (GKV) nicht erstattet werden. Für gesetzlich Versicherte besteht jedoch die Möglichkeit, als Selbstzahler die Kosten der Psychotherapie zu übernehmen. Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH, analog zur Gebührenordnung für Ärzte/GOÄ). Heilpraktikerleistungen sind von der Umsatzsteuer befreit und können nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster als „außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich geltend gemacht werden.
Selbstzahler
Als Selbstzahler haben Sie in der Regel keine langen Wartezeiten und keinen bürokratischen Aufwand mit den Kassen. Überdies sind durch private Honorarbegleichung Diskretion und Vertraulichkeit gesichert. Sämtliche Dokumentationen und Beratungen unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht und werden nicht an die Kassen oder Dritte weitergegeben. Dies kann insbesondere von Vorteil für Sie sein bei einem zukünftigen Wechsel der Krankenversicherung, bei Abschluss einer Zusatzversicherung (z. B. Berufsunfähigkeit) oder bei einer Beamtenanwartschaft.
Kostenerstattung durch private Krankenversicherungen
Bei Vorliegen einer Indikation (einer begründeten Diagnose) kann die Kostenerstattung durch private Krankenversicherungen erfolgen, sofern psychotherapeutische Leistungen durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie in Ihrem individuellen Versicherungsumfang enthalten sind. Bitte berücksichtigen Sie, dass eine Kostenerstattung durch die Beihilfe nicht erfolgen kann. Unabhängig von der Kostenübernahme durch Ihre Versicherung, wird das Honorar monatlich in Rechnung gestellt und ist nach Rechnungsstellung zu überweisen.
Kostenerstattung durch Zusatzversicherungen
Erkundigen Sie sich bitte in jedem Fall vor Beginn der Therapie, ob Ihre private Krankenversicherung oder eine abgeschlossene Zusatzversicherung die Kosten übernimmt und zu welchem Zeitpunkt ein Antrag auf Kostenübernahme (in der Regel nach den ersten fünf Sitzungen) zu erfolgen hat. Das dafür erforderliche Antragsverfahren, die Anzahl der erstatteten Sitzungen sowie die Höhe der erstatteten Sätze unterscheiden sich je nach Versicherungstarif erheblich. Bitte sprechen Sie daher mit Ihrer Versicherung vor Therapiebeginn über das jeweilige Vorgehen. Unabhängig von der Kostenübernahme durch Ihre Versicherung ist das anfallende Honorar nach Rechnungsstellung zu begleichen.
Einzelfallentscheidung
In begründeten Ausnahmefällen (Einzelfallentscheidung) ist die Kostenerstattung durch die gesetzlichen Kassen möglich. Entscheidend hierbei ist der Nachweis, dass Sie in zumutbarer Zeit (etwa drei Monate) keinen geeigneten Therapieplatz bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung (approbierter psychologischer oder ärztlicher Psychotherapeut) erhalten haben. Das dann vorliegende „Systemversagen“ ist von Ihnen zu dokumentieren (Telefonprotokolle etc.) und bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einzureichen.
Weitergehende Informationen zu Leistungen und Honoraren erhalten Sie im Rahmen unseres telefonischen Vorgespräches. Mit der Vereinbarung eines Termins willigen Sie in die oben angeführten Konditionen ein.